Geschichte

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Bis zur Französischen Revolution

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[[Datei:France frontiers 1601 1766.jpg|mini|Die letzten selbständigen französischen Herrschaften (das Herzogtum Albret, die Grafschaften Armagnac, Bigorre und Foix) nebst neuen Annexionen]] Beide Staaten vereint ein gemeinsamer Ursprung: das Fränkische Reich, welches von 481–843 bestand und unter Karl dem Großen seine größte Ausdehnung erreichte. Durch die Teilung unter seinen Söhnen wurde das Westfrankenreich zur Geburtsstätte des Königreich Frankreich und aus dem Ostfrankenreich entstand das Heiligen Römischen Reich. Während sich in Frankreich seit dem Mittelalter eine zentralistisch geführte Staatsgewalt entwickelte, war das Gebiet des heutigen Deutschland in einem föderalen Staatswesen organisiert. Der Expansionsdrang der Franzosen im Osten hatte das Rheinufer zum Ziel, welches als Teil der natürlichen Grenzen Frankreichs angesehen wurde. Dies wurde im Rahmen der Reunionspolitik umgesetzt und ging so stets zu Lasten des Heiligen Römischen Reichs. Zwischen 1633 und 1681 übernahm das Königreich Frankreich nach und nach in den meisten elsässischen Regionen die Landesherrschaft.

Die Napoleonische Zeit

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Die Französische Revolution führte 1792 zur Gründung der ersten französischen Republik. Zu dieser Zeit war dessen östliche Grenze weitgehend mit der heutigen identisch. Bereits 1794 besetzten französischen Revolutionstruppen das linke Rheinufer und kontrollierten somit sämtliches Gebiet westlich des Rheins. In diesen Gebieten wurden neue Départements gegründet. Durch die Kaiserkrönung Napoleons im Dezember 1804 ging der Staat in einem autokratisch geführten Kaiserreich auf. Auf Druck Napoleons ginge 1806 das Heilige Römische Reich unter und der mit Frankreich verbündete Rheinbund trat an dessen Stelle. Im Zuge der englischen Kontinentalsperre gerieten ab 1811 auch östlich des Rheins gelegene Gebiete unter französische Kontrolle. Mit der Niederlage im Russlandfeldzug 1812 formierte sich ein Bündnis gegen Napoleon, welches Frankreich in den Befreiungskriegen besiegte. Auf dem Wiener Kongress wurden 1815 zwischen Frankreich und dem neugegründeten Deutschen Bund die Grenzen von 1792 wiederhergestellt.

Vom Wiener Kongress bis zur Reichsgründung

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Die 1815 im Zweiten Pariser Frieden vereinbarte Grenzlinie wurde im Jahr 1825 durch die Grenzkonvention zwischen Bayern und Frankreich und im Jahr 1829 durch die Grenzkonvention zwischen Preußen und Frankreich bestätigt und geringfügig modifiziert wurde. Nach der Niederlage Österreichs im deutschen Krieg installierte das siegreiche Preußen den Norddeutschen Bund, der im Gebiet des heutigen Saarlands eine Grenzverbindung mit Frankreich besaß, genauso wie die nun durch ein Militärbündnis verbundenen Baden und Bayern. Nach einer diplomatischen Niederlage im Spanischen Thronfolgestreit begann Frankreich im Juli 1870 den Krieg gegen Deutschland. Dieser führte neben der Gründung des Deutschen Kaiserreichs zur Abtrennung des Elass sowie eines Teils Lothringens, welches zum Reichsland Elsaß-Lothringen zusammengefasst wurden. Dabei folgte die Grenzziehung im Bereich des Elsass im Wesentlichen der Sprachgrenze entlang des Hauptkamms der Vogesen. Aus militärstrategischen Erwägungen kamen jedoch auch etliche überwiegend französischsprachige Gemeinden zum deutschen Reich. Dies führte zu einem Aufflammen der deutsch-französischen Erbfeindschaft. [[Datei:Nikolaus Becker Gedenktafel Geilenkirchen.jpg|miniatur|Geflügeltes Wort aus der Zeit der Rheinkrise: „Sie sollen ihn nicht haben, den freien deutschen Rhein“ (Inschrift zu Ehren Nikolaus Beckers)]]

Zankapfel Elsass-Lothringen

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mini|Sprachenverteilung in Elsass-Lothringen Die Annexion Elsass-Lothringens verstärkte die Spannungen zwischen beiden Staaten und stand in der Folgezeit einer Verständigung dauerhaft im Weg. 1894 schlossen Frankreich und Russland ein Defensivbündnis, welchem Großbritannien zehn Jahre später informell beitrat und als Gegengewicht zum deutsch-österreichischen Zweibund fungieren sollte. Die Spannungen zwischen diesen Bündnissen verschärften sich ab der Jahrhundertwende derart, dass sie 1914 im Ersten Weltkrieg mündeten. Durch den Friedensvertrag von Versailles kehrte Elass-Lothringen wieder nach Frankreich zurück, das Saargebiet vom deutschen Reich getrennt und als Mandatsgebiet dem Völkerbund auf 15 Jahre übertragen. Mitte der 1920er Jahre entspannte sich die Beziehungen beider Länder, ihren Höhepunkt fand diese Entwicklung im Verträge von Locarno, in dem auf eine gewaltsame Grenzveränderung verzichtet wurde.

Nach einer Volksabstimmung kehrte es 1935 wieder zurück, womit der Grenzverlauf von vor 1871 wiederhergestellt wurde. 1939 brach der Zweite Weltkrieg aus, Hilter-Deutschland wendete sich infolge des Sowjetisch-Deutschen Bündnisses zunächst nach Westen und griff nach den Benelux-Staaten auch Frankreich an. Elsaß-Lothringen wurde als CdZ-Gebiet Lothringen und CdZ-Gebiet Elsass einer deutschen Zivilverwaltung unterstellt, Luxemburg in den Gau Westmark integriert. Der gesamte Norden sowie die Atlantikküste Frankreichs unterlagen der deutschen Militärverwaltung, im Süden regierte eine deutsch-freundliche Marionettenregierung.

Deutsch-Französische Versöhnung ab 1945

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Die vollständige Niederlage Deutschlands führte zur Besetzung des Landes durch die Allierten Mächte. Die territorialen Veränderungen durch den Krieg wurden wieder rückgäng gemacht und das nun als Saarland firmierende Gebiet erneut von Deutschland abgetrennt. Zudem erhielt Frankreich eine eigene Besatzungszone, die – neben einem Sektor in West-Berlin – das Bundesland Rheinland-Pfalz, das südwestliche Baden-Württemberg sowie den heutigen bayrischen Landkreis Lindau umfasste. Mit den Pariser Verträgen und dem Saarabkommen wurde schrittweise die territoriale Souveränität Westdeutschlands wiederhergestellt. Ihren Abschluss fand diese Entwicklung im Zwei-plus-Vier-Vertrag, indem die Unverletzlichkeit der Grenzen nochmals verankert wurde und das nun wiedervereinigte Deutschland seine vollständige Souveränität zurückerlangte.